Da es viele Weltsprachen und entsprechende Tastaturlayouts gibt, möchten Sie möglicherweise ein anderes Tastaturlayout verwenden, als es die Standardeinstellungen vorsehen. Wenn Sie spezielle Einstellungen innerhalb der Konsole vornehmen möchten, ist es daher wesentlich komfortabler, das Tastaturlayout auf Ihr bevorzugtes Sprachschema umzustellen.
Melden Sie sich dazu zunächst mit dem Benutzer admin und dem aktuellen RCCMD-Passwort an und verschaffen Sie sich die Systemrechte eines Superusers. In diesem Beispiel ist das Standardpasswort RCCMD gesetzt:
Schritt 1: RCCMD-Konsolenanmeldung
Benutzer: admin
Passwort: RCCMD
Schritt 2: Einige Installationsarbeiten
Befehl: sudo su
Passwort: RCCMD
Um zu bestätigen, dass Ihr Befehl korrekt funktioniert, stellen Sie sicher, dass die Terminal-Eingabeaufforderung root@ vor dem Wort admin enthält.
Installieren Sie nun das passende Tool, das es Ihnen erlaubt, die Tastaturlayouts zu konfigurieren:
Befehl: apt-get install console-data
Bestätigen Sie den Installationsfortschritt.
Schritt 3: Der Konfigurationsdialog
Nach der Installation sollte der Konfigurationsdialog automatisch starten:
Wählen Sie „Select keymap from full list“ und bestätigen Sie mit ENTER.
Wählen Sie anschließend aus der Liste der verfügbaren Tastaturlayouts die gewünschte Tastatur aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit ENTER.
Das Konfigurationstool wird das neue Tastaturlayout installieren und aktivieren.
Ändern des Tastaturlayouts
Da das Tool nun installiert und aktiv ist, können Sie den Installationsbefehl nicht erneut ausführen. Statt des Installationsbefehls müssen Sie diesen verwenden:
Befehl: dpkg-reconfigure console-data
Dadurch wird das Menü zur Tastaturauswahl neu gestartet – Sie können nun ein anderes Tastaturlayout verwenden.
Hinweis:
Der Befehl sudo su gewährt Administratorrechte, bis Sie mit dem Befehl „exit“ wieder beenden. Alternativ können Sie natürlich auch direkt sudo [Befehl] eingeben, müssen dann aber jedes Mal das Passwort erneut eingeben. Vergessen Sie nicht, den Superuser-Modus zu verlassen.
v.: 2025-08-26
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